Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Intraplant GmbH,
Grenzgasse 38a, 2340 Mödling
Stand: Dezember 2010
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns erbrachten Leistungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Erfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Erklärungen und Zusagen unserer Vertreter sind für uns nicht rechtsverbindlich.
2.3. Änderungen in der Herstellung oder Ausführung der Ware bleiben vorbehalten.
3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und der Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport (insbesondere bei abweichender Zustellart – „Expressversand“). Auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers versichern wir die jeweilige Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden.
3.2. Maßgeblich ist der sich aus der gültigen Kundenpreisliste am Tag der Auftragsbestätigung ergebende Preis. Wird die Ware ohne Auftragsbestätigung geliefert, ist der Preis am Tag der Lieferung maßgeblich. Alle Preise beruhen auf den Kostenfaktoren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung. Treten danach wesentliche Erhöhungen der Arbeits- oder Materialkosten bei uns oder unseren Lieferanten ein und führen diese zu einer wesentlichen Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Selbstkosten, so sind wir berechtigt, unverzüglich mit dem Besteller Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, es sei denn, der Preis ist ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden. Kommt innerhalb angemessener Frist eine Übereinkunft nicht zustande, so sind wir bezüglich noch ausstehender Lieferungen von unserer Lieferpflicht entbunden und insoweit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kaufpreis innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug in EURO, jeweils gerechnet ab dem Rechnungsdatum, zu leisten.
4.2. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht oder noch nicht vollständig bezahlt sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettobetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht und sonstigen Nebenkosten maßgeblich.
4.3. Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen, wenn der Besteller mit vereinbarten Zahlungszielen in Verzug ist oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen.
4.4. Erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen durch den Kunden in der Form eines Gutschriftsverrechnungsverfahrens, sehen wir uns aufgrund der entstehenden zusätzlichen Prüfungs- und Verwaltungsaufwendungen außer Stande, einen Skonto zu gewähren.
4.5. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Wir sind berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Bearbeitungskosten, Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen.
5. Lieferfristen / Termine
5.1. Die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes gültig. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfristüberschreitungen sowie Pönalezahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
5.2. Die vom Kunden bestellte Ware ist innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist abzunehmen. Bei Nichtabnahme durch den Kunden sind wir berechtigt, die Ware entweder zu liefern und zum vereinbarten Preis zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühr zu verrechnen.
5.3. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eine etwaige, auf unserer Lieferanten zurückzuführende verzögerte oder unterbliebene Lieferung.
5.4. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen.
6. Leihgabe von Implantaten und Instrumenten
6.1. Implantate und Instrumente, die zum kurzfristigen Verleih angefordert wurden, gelten als angekauft und werden in Rechnung gestellt, wenn die Rücksendung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung erfolgt.
6.2. Zurückgesandte Instrumente und/oder Implantate, die Beschädigungen jedweder Art aufweisen, werden ausnahmslos verrechnet. Dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen und Veränderungen an der Verpackung oder Etikettierung.
6.3. Von uns zur Verfügung gestellte Leihinstrumente sind gereinigt an uns zurückzusenden. Der Rücksendung ist die schriftliche Bestätigung auf dem Formblatt FB 08.08über die erfolgte Reinigung beizufügen. Ist das Instrumentarium ungenügend gereinigt oder fehlt eine solche Bestätigung, werden dem Besteller Reinigungskosten in Höhe von Euro 250,00 in Rechnung gestellt.
6.4. Kosten und Transportrisiko für die Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers.
6.5. Für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem kurzfristigen Verleih werden jedenfalls EUR 200,00 in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistungs-, Untersuchungs- und Rügepflicht
7.1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei offensichtlicher Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Ware sind uns die Beanstandungen innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter genannter Bezeichnung des Fehlers und der Auftrags- bzw. Rechnungsnummer anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung ist die fehlerhafte Ware an uns zurückzusenden. Ansprüche des Bestellers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen.
7.2. Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigende Abweichungen.
7.3. Gewährleistungsansprüche müssen binnen vier Wochen ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung oder Abholung der Ware. Wir leisten Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind.
7.4. Soweit dies möglich ist, ist der Kunde – bei sonstigem Anspruchsverlust – verpflichtet, uns zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen u.ä. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.
8. Schadenersatz
8.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
8.2. Darüber hinaus ist unsere Ersatzpflicht betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
8.3. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrentsaldos unser Eigentum.
9.2. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber ab.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
9.4. Insbesondere etwaige Muster oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
9.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
9.7. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
9.8. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wr. Neustadt ausschließlich örtlich zuständig.